Legen Sie Ihre Gesundheit in gute Hände

Ablauf der ergotherapeutischen Behandlung

 

Individuell, zielgerichtet und alltagsnah

Der Weg durch die ergotherapeutische Behandlung folgt einem strukturierten Ablauf – mit viel Raum für persönliche Anliegen und individuelle Zielsetzungen. Ob auf ärztliche Verordnung oder über eine sogenannte Blankoverordnung: Wir begleiten Sie kompetent und empathisch auf Ihrem Weg.

  1. Ärztliche Verordnung oder Blankoverordnung
    In der Regel beginnt die Behandlung mit einer klassischen Heilmittelverordnung durch den Haus- oder Facharzt. Alternativ kann eine Blankoverordnung ausgestellt werden – dabei überträgt der Arzt die Auswahl und genaue Ausgestaltung der Therapie an uns als Heilmittelerbringer. Das gibt uns zusätzliche Flexibilität bei der Auswahl von Maßnahmen, Frequenz und Dauer – abgestimmt auf Ihre konkreten Bedürfnisse.
  2. Erstgespräch & Befunderhebung
    Zu Beginn der Therapie erheben wir ausführlich den aktuellen Stand: Welche Beschwerden bestehen? Welche Einschränkungen im Alltag zeigen sich? Was wünschen Sie sich von der Therapie? Bei Kindern erfolgt das Erstgespräch zunächst ohne das Kind mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten.
  3. Gemeinsame Zielsetzung
    Basierend auf dem Erstgespräch und gegebenenfalls eingesetzten Testverfahren entwickeln wir gemeinsam alltagsnahe und realistische Ziele – individuell auf Ihre Lebenssituation abgestimmt.
  4. Individuell abgestimmte Therapieeinheiten
    Die Behandlung findet als Einzel- oder Gruppentherapie statt – je nach Ziel, Verordnung und Bedarf. Inhaltlich orientieren wir uns an den gemeinsam erarbeiteten Zielen und setzen unterschiedliche Methoden ein: von funktionellem Training bis hin zu alltagspraktischen Übungen.
  5. Alltagsbezug & begleitende Beratung
    Die Übertragbarkeit der Therapieinhalte in den Alltag hat für uns hohe Priorität. Wir geben regelmäßig Anregungen für Übungen zu Hause, beraten Angehörige und stehen im Austausch mit Ärzt:innen, Erzieher:innen oder Lehrer:innen – wenn gewünscht.
  6. Evaluation & ggf. Folgeverordnung
    Am Ende der Behandlungsserie reflektieren wir gemeinsam den Therapieverlauf und die erreichten Fortschritte. Falls notwendig, kann Ihr Arzt eine Folgeverordnung ausstellen. Auch eine weiterführende Behandlung auf Blankoverordnung ist möglich, sofern medizinisch indiziert.


Wichtige Hinweise zum ersten Termin
Damit wir die ergotherapeutische Behandlung bestmöglich auf Ihre individuelle Situation abstimmen können, stellen wir im Erstgespräch gezielte Fragen zum bisherigen Krankheitsverlauf, zu aktuellen Beschwerden sowie zu Ihrem Alltag.

Bitte bringen Sie daher zum ersten Termin unbedingt alle vorliegenden Unterlagen mit, z. B.:

  • Ärztliche Verordnung oder Blankoverordnung
  • Arzt- oder Klinikberichte
  • Entwicklungsberichte (bei Kindern)
  • relevante Befunde oder Testergebnisse

Nur mit diesen Informationen können wir eine fundierte Befunderhebung durchführen und gemeinsam passende Therapieziele entwickeln. Ohne diese Unterlagen ist ein qualifizierter Behandlungsstart nicht möglich.


Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern.

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